Die kommende Gesundheitsreform wird für die Versicherten deutliche Einschnitte mit sich bringen. So ist beispielsweise der Zahnersatz ab 2005 aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) herausgenommen und zukünftig in Eigenregie abzusichern. Vorgesehen ist eine Zahnersatzpflichtversicherung, die sowohl von der Privaten Krankenversicherung (PKV) als auch von der GKV angeboten werden soll. Wichtige verfassungsrechtliche Einwände könnten allerdings dagegen sprechen, dass die GKV überhaupt in Wettbewerb zur PKV treten darf. Schließlich ist in der Gesellschafts- und Wirtschaftsverfassung Deutschlands der Vorrang der Privatwirtschaft verankert.

Wie auch immer aber die Zahnersatzpflichtversicherung letztendlich aussieht: Sie wird nur – wie bisher die GKV –höchstens 
65 Prozent der Kosten übernehmen. Daran erinnert die SIGNAL IDUNA Gruppe, Dortmund/Hamburg. Im Schnitt liegt die derzeitige GKV-Leistung bei 50 Prozent oder noch etwas weniger. Hochwertiger Zahnersatz geht jedoch deutlich mehr ins Geld. Deshalb bleiben private Zusatzversicherungen wie der GE/GE-PLUS von SIGNAL IDUNA nach wie vor erforderlich - trotz Pflichtversicherung. Denn diese steht nur für eine einfache kassenärztliche Versorgung gerade.

Kombiniert man den Zusatztarif GE/GE-PLUS mit der künftigen Zahnersatz-Pflichtversicherung aus dem Hause SIGNAL IDUNA, ist gewährleistet, dass beim Zahnersatz der Versicherungsschutz in einer Hand bleibt. In dieser Verbindung erreicht der Versicherte eine Kostenerstattung von bis zu 95 Prozent. Darüber hinaus ist im Leistungsfall für eine unbürokratische Abrechnung gesorgt.

Doch geht die Zusatzversicherung GE/GE-PLUS weit über den Zahnersatz hinaus. Sie umfasst auch Leistungen für Brillen, Kontaktlinsen, Kuren, Heilpraktiker, physikalisch-medizinische Anwendungen, Hilfsmittel und die Auslandsreisekrankenversicherung. Dieses Paket kostet einen 30-jährigen Mann einen Monatsbeitrag von knapp 
elf Euro, eine gleichaltrige Frau zahlt 15 Euro.

Hannes Tutschku, Pressesprecher der SIGNAL IDUNA: "Unsere Ergänzungstarife zur GKV boomen. Hatten wir 2002 insgesamt über 30 000 Personen gewonnen, so sind es in den ersten sechs Monaten dieses Jahres schon fast 24 000. Immer mehr Bürger erkennen, wie wichtig auch im Zahnbereich Eigenvorsorge ist, und schließen private Zusatzversicherungen ab. Der Wille, selbstverantwortlich zu handeln ist also weiter verbreitet, als viele Sozialpolitiker vermuten."

 


Wer kann sich für eine private SIGNAL Zusatzversicherung entscheiden?


Jeder gesetzlich Krankenversicherte:
  • Pflichtversicherte
    wie z. B. Arbeitnehmer mit einem jährlichen Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze oder Studenten,
  • Freiwillig Versicherte
    wie z. B. Arbeitnehmer mit einem jährlichen Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze oder Selbstständige,
  • Angehörige
    der oben genannten Personenkreise, also Ehepartner und Kinder, die in der GKV mitversichert sind.

Sie alle benötigen eine private SIGNAL Zusatzversicherung.

Pflichtversicherte können die Leistungsdefizite der gesetzlichen Krankenkasse ausschließlich durch eine SIGNAL Zusatzversicherung ausgleichen.

Freiwillig Versicherte dagegen können alternativ auch die GKV verlassen. Damit haben sie sogar die Chance, die Vorteile einer SIGNAL Krankheitskosten-Vollversicherung zu nutzen.

Verbessern Sie Ihre Versorgung im Krankheitsfall: Als SIGNAL Krankenversicherter haben Sie Anspruch auf vertraglich garantierte und damit dauerhaft stabile Leistungen.

Was Sie noch wissen sollten...

SIGNAL Card
Für stationäre Behandlung (Tarife SG 100, OSG 2) erhalten Sie die SIGNAL Card: Im Krankenhaus einfach vorlegen und schon ist die finanzielle Abwicklung der Unterkunftskosten geregelt.

Im Ausland
Ihre SIGNAL Zusatztarife gelten in ganz Europa, nach Vereinbarung für ein Jahr sogar weltweit (Sonderregelung für die Kranken- und Pflegetagegeldversicherung).
Ihre gesetzliche Krankenversicherung leistet nicht in allen Ländern. Diese Lücke schließen Sie am besten mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung (ist in den Tarifen EG bzw. GE bereits ohne Wartezeiten enthalten).

Wartezeiten
Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate, die besonderen Wartezeiten für Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Entbindung und Psychotherapie betragen 8 Monate. Näheres regeln die einzelnen Tarifbedingungen.

Leistungsdauer
Wir bleiben an Ihrer Seite - erst recht, wenn Sie krank sind! Um das zu unterstreichen, verzichtet SIGNAL in der Krankheitskosten-, der Krankenhaustagegeld- und der Pflegetagegeld-Versicherung auf das ordentliche Kündigungsrecht.

 

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