+++  Eckpunkte der Gesundheitsreform - Veränderungen 2007 - 2009  +++

>> Gesundheitsreform 2007 - 2009<<

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Versicherungs- und Tarifanfragen

>> Warum eine private Krankenzusatzversicherung ? <<

   - Ausgliederung Zahnersatz
Ab 2005 wird der Zahnersatz aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgegliedert.
Die obligatorische Krankenversicherung (= Pflichtversicherung) bietet auch die Private Krankenversicherung an

Zuzahlungen

   -  ambulant und zahnärztlich

Grundsätzlich wird bei allen Leistungen eine Zuzahlung von  10 Euro erhoben.



>> Wir haben für Sie die Lösung !

Nichtfinanzierung des Krankengeldes
Ab 2005 wird das Krankengeld alleine vom Versicherten finanziert.


Krankenzusatzversicherung mit Aufnahmegarantie

Bei ärztlicher bzw. zahnärztlicher Behandlung beträgt die Zuzahlung jedoch 10 Euro je Quartal und Behandlung.


    - Wegfall diverser Leistungen
Sterbegeld, Entbindungsgeld, Leistungen bei Sterilisation und Fahrkosten für Taxi- und Mietwagenfahrten.

>> Kosten für Sie und Ihre Familie <<
Ihren Antrag senden Sie bitte an:
BWF GmbH
Franz-Mehring-Platz 1
10243 Berlin
oder direkt an die Versicherung

-  stationär
Bei einem Krankenhausaufenthalt fallen täglich 10 Euro für maximal 28 Tage an (also maximal 280 Euro statt bislang
126 Euro).


Antragsformular zum Ausfüllen - die Unterschrift bitte nicht vergessen !

Wegfall von Sehhilfen
Darüber hinaus entfällt die Versorgung mit Sehhilfen. (Ausnahmen: Kinder bis Vollendung 18. Lebensjahr und schwer sehbeeinträchtigte Menschen.

und so weiter .....  !

 

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Der Versicherte muss Zuzahlungen bis maximal 2 % des Bruttoeinkommens leisten. Ein Versicherter mit einem Einkommen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze muss damit Zuzahlungen von fast 1.000 Euro jährlich selbst tragen.