Gesundheitsreform 1.April 2007

  • Bürger ohne Versicherungsschutz und die der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen sind, werden versicherungspflichtig in der GKV.
  • Alle Versicherten können die Kostenerstattung wählen, auch für einzelne Versorgungsbereiche.
  • Die Krankenkassen können neue Wahltarife und müssen Tarife für besondere Versorgungsformen anbieten.
  • Der Wechsel in die private Krankenversicherung wird erschwert. Erst wenn Sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze in den letzten drei Jahren überschritten haben.
  • Empohlene Imfungen, Rehalbilitationen und Mutter/Vater/Kind Kuren werden zu Pflichtleistungen aller Kassen.
  • Neue Leistungen wie die Palliativversorgung und das Versorgungsmanagement werden eingeführt.
  • Häusliche Krankenpflege ist auch in neuen Wohnformen eine Leistung der Kassen.
  • Der Zugang zu ambulanten Behandlung im Krankenhaus wird in speziellen Fällen erleichtert.
  • Versicherte werden an den Folgekosten medizinisch nicht notwendiger Eingriffe wie Schönheitsoperationen, Tätowierungen und Piercings betreiligt.
  • Fusionen zwischen Krankenkassen verschiedener Kassenarten sind möglich.

Gesundheitsreform 1.Januar 2009

  • Der von der Bundesregierung festgelegte einheitliche Beitragssatz gilt erstmals für alle Krankenkassen.
  • Erstmals fließen alle Beiträge und Steuerzuschüsse in den Gesundheitsfonds und werden aus diesem an die Krankenkassen verteilt.
  • Der morbiditätsorierntierte Risikostrukturausgleich tritt in Kraft.
  • Krankenkassen, die mit den Mitteln aus dem Fonds nicht auskommen, müssen einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern verlangen.
  • Krankenkassen, die mehr Mittel aus dem Fonds bekommen, als sie zur Deckung ihrer Ausgaben benötigen, können Ihren Mitgliedern Prämien zurückzahlen.
  • Kassen können Wahltarife zum Krankengeld anbieten.
  • Die Versicherungspflicht gilt für alle Bürger. Die privaten Versicherungen müssen einen Basistarif anbieten.