Bürger ohne Versicherungsschutz und die der
gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen sind, werden
versicherungspflichtig in der GKV.
Alle Versicherten können die
Kostenerstattung wählen, auch für einzelne Versorgungsbereiche.
Die Krankenkassen können neue Wahltarife
und müssen Tarife für besondere Versorgungsformen anbieten.
Der Wechsel in die private
Krankenversicherung wird erschwert. Erst wenn Sie die
Jahresarbeitsentgeltgrenze in den letzten drei Jahren überschritten
haben.
Empohlene Imfungen, Rehalbilitationen und
Mutter/Vater/Kind Kuren werden zu Pflichtleistungen aller Kassen.
Neue Leistungen wie die Palliativversorgung
und das Versorgungsmanagement werden eingeführt.
Häusliche Krankenpflege ist auch in neuen
Wohnformen eine Leistung der Kassen.
Der Zugang zu ambulanten Behandlung im
Krankenhaus wird in speziellen Fällen erleichtert.
Versicherte werden an den Folgekosten
medizinisch nicht notwendiger Eingriffe wie Schönheitsoperationen, Tätowierungen
und Piercings betreiligt.
Fusionen zwischen Krankenkassen
verschiedener Kassenarten sind möglich.
Gesundheitsreform
1.Januar 2009
Der von der Bundesregierung festgelegte
einheitliche Beitragssatz gilt erstmals für alle Krankenkassen.
Erstmals fließen alle Beiträge und
Steuerzuschüsse in den Gesundheitsfonds und werden aus diesem an die
Krankenkassen verteilt.
Der morbiditätsorierntierte
Risikostrukturausgleich tritt in Kraft.
Krankenkassen, die mit den Mitteln aus dem
Fonds nicht auskommen, müssen einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern
verlangen.
Krankenkassen, die mehr Mittel aus dem Fonds
bekommen, als sie zur Deckung ihrer Ausgaben benötigen, können Ihren
Mitgliedern Prämien zurückzahlen.
Kassen können Wahltarife zum Krankengeld
anbieten.
Die Versicherungspflicht gilt für alle Bürger.
Die privaten Versicherungen müssen einen Basistarif anbieten.