Die kommende Gesundheitsreform wird für die
Versicherten deutliche Einschnitte mit sich bringen. So ist
beispielsweise der Zahnersatz ab 2005 aus dem Leistungskatalog der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) herausgenommen und zukünftig in
Eigenregie abzusichern. Vorgesehen ist eine
Zahnersatzpflichtversicherung, die sowohl von der Privaten
Krankenversicherung (PKV) als auch von der GKV angeboten werden soll.
Pflichtversicherte können die
Leistungsdefizite der gesetzlichen Krankenkasse ausschließlich durch
eine Zusatzversicherung ausgleichen.